AGB - ImmoMents GmbH
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, die zwischen der ImmoMents GmbH und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von ImmoMents (Beherbergungsvertrag).
2. Reservierungen
1. Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von der ImmoMents GmbH eine Reservierungsbestätigung/Rechnung. Durch die Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen der ImmoMents GmbH und dem Gast zustande.
2. Angebote der ImmoMents GmbH in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Die ImmoMents GmbH kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.
3. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Apartment. Die ImmoMents GmbH behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
3. Stornofristen
1. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Zahlung des Gastes vorliegt. Eine garantierte Reservierung kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen, unter Angaben der Rechnungs-/Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung ausgeschlossen und die ImmoMents GmbH behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes. Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
2. Der Gast kann ein reserviertes Apartment bis zu 7 Tagen vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren und erhält alle geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurück.
3. Storniert der Gast ein reserviertes Apartment nicht 7 Tage vor dem Anreisetag, aber mindestens 1 Tag vor dem Anreisetag, erstattet die ImmoMents GmbH 50 % des Rechnungsbetrages zurück.
4. Storniert der Gast ein reserviertes Apartment nicht mindestens 1 Tag vor dem Anreisetag, erlischt sein Recht auf Stornierung. Die ImmoMents GmbH behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen.
4. Übernachtungspreise
1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von der ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und separat berechnet werden lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
2. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich die ImmoMents GmbH vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.
5. Zahlungsbedingung & Rechnung
1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen. Ab einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten kann auf Wunsch des Gastes eine monatliche Rechnungslegung (Aufteilung des Gesamtpreises) vereinbart werden.
2. Gültige Zahlungsmittel sind Vorkasse durch Überweisung – Barzahlungen sind ausgeschlossen.
3. Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält die ImmoMents GmbH sich das Recht vor, eine Rechnung über ausstehenden Beträgen zu stellen.
4. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass eine Rechnung im regulären Fall immer als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird. Sollte der Gast abweichend hiervon eine postalische Zustellung wünschen, ist dies der ImmoMents GmbH schriftlich mitzuteilen. Die ImmoMents GmbH behält sich außerdem vor, der Forderung nach einem Firmenstempel oder Unterschrift auf der Rechnung aus oben genannten Gründen nachzukommen.
5. Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber BD Apartment aufrechnen.
6. Nutzung, Übergabe und Rückgabe der Apartments
1. Ein gebuchtes Apartment steht dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
2. Soweit nicht anders vereinbart, sind am Abreisetag die zur Verfügung gestellten Schlüssel an die ImmoMents GmbH oder einem genannten Dritten zu übergeben, oder, soweit vereinbart, im Apartment zu hinterlassen. Wird ein ausgehändigter Schlüssel bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 50,00 Euro berechnet. Die ImmoMents GmbH bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 50,00 EUR übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
3. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit der ImmoMents GmbH im Voraus vereinbart werden. Stimmt die ImmoMents GmbH einem Late-Check-out zu, ist die ImmoMents GmbH berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Apartments 8,00 EUR pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 15.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Apartments erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.
4. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise (Early Check-In) mit der ImmoMents GmbH im Voraus vereinbart werden. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In besteht jedoch nicht.
5. Die Rückgabe der Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Gast vorgefunden hat. Der Gast hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus den Apartments zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel sowie Müll zu entsorgen. Im Falle eines Verstoßes kann die Reinigungspauschale nachträglich um 10,00 EUR erhöht und in Rechnung gestellt werden.
7. Weiterverkauf
1. Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Apartments ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Apartments und/oder Apartmentkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Apartmentpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen die ImmoMents GmbH ist nicht zulässig. Die ImmoMents GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
2. Eine Nutzung des Apartments zu einem anderen als dem Beherbergungszweck, insbesondere jegliche gewerbliche Nutzung durch den Gast, ist ausdrücklich untersagt.
8. Haftung der ImmoMents GmbH
1. Die ImmoMents GmbH haftet unbegrenzt für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet die ImmoMents GmbH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der ImmoMents GmbH beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die ImmoMents GmbH nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Gast regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Einer Pflichtverletzung von der ImmoMents GmbH steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von der ImmoMents GmbH auftreten, wird die ImmoMents GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, die ImmoMents GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3. Für eingebrachte Sachen haftet die ImmoMents GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache der ImmoMents GmbH Anzeige macht, es sei denn diese verspätete Anzeige hat keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500 in das Apartment einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der ImmoMents GmbH.
4. Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens der ImmoMents GmbH besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet die ImmoMents GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Die ImmoMents GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
5. Alle Ansprüche gegen die ImmoMents GmbH verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch die ImmoMents GmbH sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht i.S.d. Ziffer 8a.
6. Für Fundsachen wird von der ImmoMents GmbH keine Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen der ImmoMents GmbH. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage zurückgesendet. Die ImmoMents GmbH behält sich das Recht vor, die hierdurch entstehenden Kosten dem Gast in Rechnung zu stellen. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von sechs Monaten.
9. Sicherheitsleistung
1. Zur Sicherung aller Ansprüche von der ImmoMents GmbH gegen den Gast aus dem Beherbergungsvertrag kann eine Kaution i.H.v. 250,00 EUR verlangt werden.
2. Wird die Sicherheit bis zur Überlassung des Apartments nicht geleistet, besteht kein Anspruch des Gastes auf Überlassung des Apartments.
3. ImmoMents GmbH ist verpflichtet, innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Beherbergungsvertrags über die Kaution abzurechnen.
10. Kundendaten
1. Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt ImmoMents GmbH verpflichtend die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist ImmoMents GmbH berechtigt folgendes gültiges Identifikationsdokument (für inländische Gäste ein Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste der Reisepass), und gültige Kreditkartendaten bei Check-In digital einzufordern.
2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist ImmoMents GmbH berechtigt, die Buchung zu stornieren.
11. Beendigung des Beherbergungsvertrags
1. ImmoMents GmbH ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von ImmoMents GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii) Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) ImmoMents GmbH begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von ImmoMents GmbH und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von ImmoMents GmbH zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7).
2. ImmoMents GmbH hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3. Bei berechtigter Kündigung des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
12. Nichtrauchen im Apartment
1. Die ImmoMents Apartments sind Nichtraucherapartments. Es ist daher stets untersagt, in den Gäste-Apartments zu rauchen. Das Rauchen ist nur im Balkon- und/oder Terrassenbereichen gestattet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat ImmoMents GmbH das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments einen Betrag in Höhe von 250,00 EUR zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn ImmoMents GmbH einen höheren Schaden nachweist.
2. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feueralarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150,00 EUR.
13. Keine Partys im Apartment
1. Das Abhalten von Partys ist in den ImmoMents GmbH Apartments nicht gestattet.
2. Für den Fall einer Zuwiderhandlung kann eine Vertragsstrafe i.H.v. bis zu 500,00 EUR verlangt werden.
14. Beschädigung oder Diebstahl
1. Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinaus gehen, oder zu Diebstahl, so hat ImmoMents GmbH das Recht dem Gast den Schaden als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments in Rechnung zu stellen.
15. Türöffnung
1. Sperrt der Gast sich durch eigenes Verschulden aus und kann das Apartment nicht mehr betreten, ist die ImmoMents GmbH zu kontaktieren. Nur diese ist berechtigt, die Türöffnung vorzunehmen. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben.
16. Haustiere
1. Das Mitbringen eines Haustieres ist im Vorfeld mit der ImmoMents GmbH abzustimmen und genehmigen zu lassen. Ausnahme sind Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis zu jeder Zeit mitgeführt werden.
17. Instandhaltung
1. Der Gast verpflichtet sich, das überlassene Apartment, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.
2. Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug des Apartments die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.
3. Der Gast haftet für alle Schäden an dem überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an dem überlassenen Apartment entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich ImmoMents GmbH anzuzeigen.
4. Das Apartment kann nach Absprache und Verfügbarkeit durch einen von der ImmoMents GmbH beauftragten Dienstleister gereinigt werden lassen. Für die Zwischenreinigung fällt eine Pauschale von 40,00 EUR an.
18. Gruppenbuchungen/Kontingentverträge
1. Bei Gruppenbuchungen von mehr als fünf Apartments und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben.
19. Internetnutzung
1. ImmoMents GmbH stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden.
2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt ImmoMents GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber ImmoMents GmbH einzustehen.
4. Im Übrigen behält sich ImmoMents GmbH vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
20. Datenschutz
1. Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: https://www.immo-ments.de
21. Schlussbestimmungen
1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Apartments sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
3. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.